AGB'S

Wichtige Informationen zur Veranstaltung

Eingangs- und Taschenkontrolle
An den Eingängen werdet ihr von den Sicherheitskräften auf jegliche untersagte Gegenstände kontrolliert und müsst euer Ticket sowie einen gültigen Lichtbildausweis vorweisen. Die Sicherheitskräfte haben in jeglicher Situation das letzte Wort und dem ist ausnahmslos Folge zu leisten.

Eintritt im Allgemeinen
Die über die offiziellen Vorverkaufsstellen erworbene Tickets müssen an der Eintrittskasse gegen ein Kontrollarmband getauscht werden. Dieses Kontrollarmband ist persönlich und nicht übertragbar.
Falls eine gültige Eintrittskarte verloren gegangen sein sollte, wird dieses nicht ersetzt. Zudem behalten wir uns das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern, sollte dies notwendig sein. Für allfällige Verzögerungen beim Einlass wird ebenfalls keine Haftung seitens Veranstalter übernommen.

Der Eintritt pro Ticket wird lediglich einmal (1x) gewährt. Personen, die das Gelände vorzeitig verlassen, sind nicht zum Wiedereintritt befugt. Wir empfehlen deshalb Geldbezüge, Unterbringungen von Wertgegenständen und andere, organisatorische Vorhaben frühzeitig zu berücksichtigen.

Sicherheit unserer Besucher und Künstler 
Unser Sicherheitspersonal führt an sämtlichen Eingängen zum und entlang des Eventareals sowie während der gesamten Dauer der Veranstaltung angemessene Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Zudem setzt dieser stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen an. Dabei hat das sicherheitsbeauftragte Organ das Recht, Festivalbesucher aus einem triftigen Grunde den Eintritt zum Areal zu verwehren oder von diesem zu verweisen.

Trifft den Besucher keine Schuld, kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen den Kaufpreis der bereits erworbenen Festivalkarten zurückerstatten.

Lärmimmissionen
Bei unserem Festival kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Jeder Besucher ist für seinen eigenen Hörschutz verantwortlich. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

Gehörschutz
Die Lautstärke auf diesem Event überschreitet 93dB und kann somit das Gehör stark gefährden. Das Tragen von Gehörschutz, vor allem nahe dem Bühnenbereich, wird empfohlen.

Wertgegenstände
Die Sicherheitsfirma ist mit zahlreichen Helfern zur Stelle und hat ein wachsames Auge auf etwaige kriminelle Machenschaften auf dem ganzen Gelände. Leider ist es nie auszuschließen, dass hier und da doch Sachen gestohlen werden. Um dem vorzubeugen empfehlen wir Wertgegenstände im Auto zu lassen bzw. nah am Körper zu tragen.

Mitgebrachte Verpflegung
Essen oder Trinken, welches selbst mitgebracht wird, kann auf unserem Festivalgelände nicht konsumiert werden und wird bereits bei der Eingangskontrolle entzogen. Wir bitten deshalb alle Besucher, sich an die Hausordnung zu halten und keine Lebensmittel zu verschwenden. Es werden genügend Verpflegungsmöglichkeiten zu fairen Preisen angeboten.

ONE-WAY
Es gitl das One-Way Konzept.

TICKET-VORVERKAUF:
Es werden keine „falsch“ gekauften Tickets storniert oder erstattet. Jeder Käufer trägt die Verantwortung selbst, das richtige Ticket zu buchen. Im Falle eines Falschkaufs kann das Ticket ohne Probleme weiterverkauft werden. (Das Ticket ist nicht personalisiert). Allgemein: Es werden keine Tickets zurückerstattet, ausser bei einer Absage des Veranstalters!

CASHLESS PAYMENT
Auf dem ganzen Gelände kann Nur Bargeldlos bezahlt werden!

Starke Alkoholisierung und/oder Drogeneinfluss
Stark beeinträchtigte Personen sind nicht berechtigt das Festivalgelände zu betreten. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht refundiert.

Erstellung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen sind für den privaten Gebrauch grundsätzlich gestattet. Jedoch ist eine kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstlern, von Festivalbesuchern sowie der Festivalinfrastruktur strengstens untersagt und benötigt ggf. eine Bewilligung der Festivalleitung. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Gewalt
Sämtliche Arten der Anwendung von Gewalt sind auf allen Veranstaltungen strikt untersagt. Zuwiderhandeln führt zu einem unverzüglichen Verweis vom Gelände und gegebenenfalls zu einer Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde.

Verbotene Gegenstände 
• Drogen oder sonstige illegale Substanzen
• Sämtliche Schuss-, Sprüh-, Stich-, Schlag-, und Hiebwaffen wie auch andere als gefährlich eingestufte Gegenstände
• Digitale oder analoge Spiegelreflexkameras mit oder ohne Wechselobjektiven, Film- und Videokameras sowie Audioaufnahmegeräte
• Selfie- und GoPro-Sticks usw.
• Drohnen und andere flugtaugliche Geräte, mit oder ohne Kameras
• Rollerblades, Skate- und Kickboards, Rollschuhe, Fahrräder, Kinderwagen usw.
• Pyrotechnische Gegenstände, Petarden, Trockeneis
• Glas

Haftung
Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung bei Unfällen und Diebstählen ab.

Sanktionen
Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung oder das Nichtbefolgen von Anweisungen des Sicherheitspersonals sowie der Festivalleitung können mit der Abnahme des Kontrollarmbands und aussprechen eines Hausverbots sanktioniert werden. Bei Missachtung des Hausverbotes behält sich die Festivalleitung eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) vor.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Schaffhausen.